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Rehabilitation bei Multipler Sklerose
Vielen Patienten mit Multipler Sklerose steht eine stationäre oder ambulante Maßnahme der Rehabilitation zu. Im Vordergrund steht die Besserung körperlicher Einschränkungen.
Multiple Sklerose

Rehabilitation bei Multipler Sklerose

Wenn Multiple Sklerose immer weiter fortschreitet, stellen sich oft körperliche Funktionsausfälle ein. Um diese möglichst wieder zu bessern, gibt es zertifizierte Einrichtungen der Rehabilitation, die speziell an den Bedürfnissen von Patienten mit Multipler Sklerose ausgerichtet sind.

Zertifizierung von Rehazentren durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)

Es ist nicht immer einfach für Patienten, den richtigen Ansprechpartner für eine Rehabilitation zu finden. Ein verlässlicher Wegweiser ist die Zertifizierung durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG). Das an ausgewählte Kliniken vergebene Zertifikat stellt über die Kriterien, die für die Zertifizierung erfüllt sein müssen, einen hohen Qualitätsanspruch sicher. Auch die Einhaltung der aktuellen Leitlinien und die Behandlung durch Ärzte, die auf Multiple Sklerose spezialisiert sind, ist für die Zertifizierung notwendig.

Im Jahr 2015 hat man die Kriterien und die Arten von möglichen Zentren für Multiple Sklerose an die aktuellen Verhältnisse und Strukturen im Gesundheitsbereich angeglichen. Seitdem werden drei Arten von Zentren für Patienten mit Multipler Sklerose unterschieden:

  • MS-Schwerpunktzentren
  • MS-Zentren
  • MS-Rehabilitationszentren

Regelmäßig müssen die Zentren nachweisen, dass sie die für die Zertifizierung notwendigen Kriterien erfüllen. Die Zertifizierung gilt für zwei Jahre.

Rehabilitation bei Multipler Sklerose: Ambulant oder stationär?

Die Frage, ob man sich für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation entscheidet, hängt zunächst von der Verfassung des Patienten ab. Es ist aber auch wichtig, dass der Kostenträger die Kosten für eine stationäre Rehabilitation oft nur dann übernimmt, wenn absehbar ist, dass eine ambulante Rehabilitation nicht in ausreichendem Maße zum Erfolg führt und somit für unzureichend befunden wird. Bei einer ambulanten Rehabilitation kann der Patient für die Dauer der Reha zu Hause wohnen bleiben und besucht tagsüber für die verschiedenen Anwendungen ein örtliches Rehazentrum. Bei einer stationären Rehabilitation verbleibt der Patient für die gesamte Dauer der Reha im Rehabilitationszentrum.

Meist wird für leichtere Symptome eine ambulante, für mittlere bis schwere Symptome eine stationäre Rehabilitation ins Auge gefasst. Letzteres vor allem dann, wenn mehrere Funktionsbereiche des Körpers beeinträchtigt sind. Eine Rehabilitation bei Multipler Sklerose wird in der Regel über drei bis vier Wochen durchgeführt. Die Planung der Rehabilitation wird individuell auf den jeweiligen Patienten abgestimmt und zielt meist auf die folgenden fachlichen Aspekte ab:

  • Neuropsychologie
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Blasentraining
  • Darmtraining
  • Ergotherapie
  • Rollstuhltraining
  • Training mit Hilfsmitteln

Stationäre Rehabilitation bei Multipler Sklerose

Eine stationäre Rehabilitation kann in der Regel nur alle vier Jahre durchgeführt werden. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen unter Umständen auch früher einer Wiederholung geeigneter Maßnahmen infrage kommt. Dies kann z. B. bei einem schwerwiegenden Schub der Fall sein oder wenn eine wichtige ärztliche Notwendigkeit vorliegt. Diese Notwendigkeit muss detailliert ausgeführt und mit entsprechenden Argumenten belegt sein. Wenn dem Betroffenen schwerwiegende gesundheitliche Verschlechterungen drohen oder diese bereits vorhanden sind, sollte der Arzt diese schildern – sonst ist ggf. mit einer Absage zu rechnen.

Grundsätzlich ist eine ambulante Rehabilitation einer stationären vorzuziehen, wenn sie durchführbar und genauso erfolgversprechend ist. Unter Umständen hören Patienten mit Multipler Sklerose den Einwand, dass noch nicht alle ambulanten Mittel ausgeschöpft worden seien. Daher sollte man sich hierüber schon bei der Antragsstellung Gedanken machen. Es wird in der Regel überprüft, ob bei dem Patienten derzeit Physiotherapie, Ergotherapie und andere Maßnahmen angewandt werden und in welcher Regelmäßigkeit. Wenn dies bei einem Betroffenen nicht oder nicht so häufig der Fall ist, sollte man sich überlegen, welche Argumente dagegen vorgebracht werden können, die diesen Umstand begründen und eine stationäre Reha begünstigen, z. B. Zeitmangel, eine geringe körperliche Belastbarkeit oder dass kein Anbieter ambulanter Rehabilitation in der Region vorhanden ist.

Fedor Singer